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  • Gutachten

    Blendgutachten von der EE-Plan GmbHBlendgutachten für Solarparks

    Liegt ein PV-Kraftwerk in unmittelbarer Nähe von Verkehrswegen oder Wohnbebauungen, kann eine Prüfung des Blendverhaltens der Solarmodule notwendig werden. Wir berechnen hierzu für ein ganzes Jahr, welche Richtungen und Leuchtdichten die Reflexionen der geplanten PV-Anlage erreichen können. Die Stärke der Reflexion ist von vielen Faktoren abhängig: dem Sonnenstand, der Modulausrichtung und den Oberflächeneigenschaften der Module. Ob die Blendung als zumutbar gilt, orientiert sich an der so bezeichneten Einwirkdauer. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz gibt einen Blendungsgrenzwert von 30 Minuten/Tag und 30 Stunden/Jahr vor.

    Faktoren für die Berechnung sind:

    • Koordinaten des Aufstellungsorts 
    • Abmessung des PV-Feldes
    • Modul-Ausrichtung und -Neigung
    • Koordinaten der Immissionspunkte (Straßen, Wohngebäude, Flugplätze und Anflugwege)

    Siehe auch: Urteil vom Oberlandesgericht Braunschweig (Reflexionen einer Photovoltaikanlage)

    Sichtgutachten von der EE-Plan GmbHRaum- und Sichtbarkeitsanalysen

    Neben der wirtschaftlichen und ökologischen Gestaltung ist nicht zuletzt auch der optische Charakter einer PV-FFA zu beachten. Je größer eine solche Anlage dimensioniert ist, desto größer ist auch der Einfluss auf das Landschaftsbild. Form, Farbe und reflektierende Eigenschaften können, je nach Umfeld, als störende Elemente wahrgenommen werden. Daher ist die Einbindung in das jeweilige Landschaftsbild von großer Bedeutung, um die Akzeptanz der Anlage zu steigern. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die dem individuellen Standort angepasst werden müssen. Generell sind jedoch Begrünungen jeglicher Form zu empfehlen. So können Hecken, Blühstreifen oder Sträucher dem natürlichen Relief angepasst werden und die Anlagenfläche umranden.

    Besonders Hecken fungieren als Sichtschutz und verdecken die meist notwendige Umzäunung. Zudem gelangen Anlagen in Kuppen- oder Tallage meist weniger ins Sichtfeld als Anlagen in weithin sichtbaren Hanglagen. Auch die Auswahl visuell vorbelasteter Gebiete kann eine Einbindung in das Landschaftsbild erleichtern.

    Von Begrünungen an und in der Anlagenfläche profitiert auch die Biodiversität. Sie stellen Nahrungsquelle, Rückzugsort und Durchgangsbiotope dar. Der Anlagenbetreiber hingegen zieht Vorteile durch ein gesteigertes Image und höhere Akzeptanz. Je nach Standort und Gestaltung können Solarparks das Landschaftsbild sogar aufwerten und abwechslungsreiche optische Strukturen schaffen. Ausreichend breite randliche Begrünungen sind zudem klar von den Modulflächen abgrenzbar und können und können als Ausgleichsflächen anerkannt werden.

    Standortgutachten von der EE-Plan GmbHStandortgutachten zur Identifikation geeigneter und naturverträglicher Flächen

    Kriterien für die Standortwahl sind Vornutzung, vorhandene oder mögliche Tier- und Pflanzenarten, Lage, Relief, Konfliktpotenziale. Selbstverständlich muss sich die Fläche für eine Solaranlage anbieten, sie darf demnach nicht verschattet sein oder sich in nordexponierter Hanglage befinden.

    Der Standort sollte vorrangig so gewählt werden, dass Eingriffe in die Natur vermieden werden. Artenreiche, extensive Grünlandflächen kommen daher nicht in Betracht und auch bei artenarmem Grünland ist die Eingriffsintensität genau zu prüfen. Hierzu sind zunächst weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Erlangung genauerer Kenntnisse erforderlich.

    Aus Naturschutzsicht sind auch Ackerflächen nicht pauschal geeignet. Insbesondere ertragsschwache Ackerflächen bieten oft artenreichen Arthropodengemeinschaften Lebensraum mit z.B. vielen Laufkäfern der Roten Liste und können auch Lebensraum für gefährdete Ackerwildkräuter darstellen. Ertragsstarke Ackerflächen gehen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion verloren.

    Daher ist vorrangig immer zu prüfen, ob die Solarenergie auch Siedlungs-, Verkehrsflächen- oder gebäudeintegriert erzeugt werden kann. Gegebenenfalls müssen Kompensationsmaßnahmen vorgenommen werden (§ 1a (3) BauGB). Eine raumordnerische Prüfung stellt fest, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.

    Zu Waldflächen müssen ausreichende Abstände eingehalten werden (Schutz des Solarparks vor Verschattung und umstürzenden Bäumen sowie Schutz der Waldränder mit hoher Naturschutzbedeutung). Schutzgebiete des Naturschutzrechts stellen entweder Ausschlussgebiete dar (s.u.) oder für sonstige Schutzgebiete bestehen besondere Prüferfordernisse und Einschränkungen.

    Auf der sicheren Seite!
    Wir erstellen Experten-Gutachten nach aktuellen Normen und Vorgaben.
    Ulf Larschow
    Geschäftsführer EE-Plan GmbH