Umweltplanung nach BNatSchG

Umweltplanung für EE-Projekte

Die EE-Plan GmbH erstellt alle notwendigen Unterlagen für die Umweltplanung. Dabei berücksichtigen wir die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, sowie bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren.
Ulf Larschow
Geschäftsführer EE-Plan GmbH

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Projekte der erneuerbaren Energien erstellt die EE-Plan GmbH Landschaftspflegerische Begleitpläne zur fachlichen Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen.

Eine wesentlich Aufgabe des LBP ist es, die durch ein Vorhaben verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln, sie zu bewerten und in ihrer Erheblichkeit bzgl. der Schutzgüter darzustellen. Die Schutzgüter umfassen unter anderem

  • Menschen
  • Tiere
  • Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Boden
  • Wasser
  • Klima / Luft
  • Landschaftsbild im Sinne der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG)
  • Kulturelles Erbe

Sie werden systematisch erfasst und hinsichtlich ihrer Funktionen im Naturhaushalt beurteilt.

Dabei werden vorhandene Datengrundlagen sowie umweltbezogene Fachgutachten, wie Artenschutzfachbeiträge (AFB) oder Artenschutzprüfungen (ASP), Biotoptypenkartierungen sowie projektbezogene naturschutzfachliche Ermittlungen genutzt. Sofern erforderliche naturschutzfachliche Erhebungen noch nicht vorliegen, stellen wir bei Bedarf den Kontakt zu qualifiziertem Fachpersonal aus unserem Netzwerk her.

Auf Basis der Bestands- und Konfliktanalyse werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen ausgearbeitet. Nicht vermeidbare Eingriffe werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die zuständige Genehmigungsbehörde und trägt dazu bei, Vorhaben unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft fachlich fundiert und rechtssicher umzusetzen.

Maßnahmenkonzept

Je nach Bedarf erstellen wir detaillierte Maßnahmenkonzepte zur Umsetzung von Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen im Rahmen naturschutzrechtlicher Anforderungen.

Im Maßnahmenkonzept konkretisieren wir die im Landschaftspflegerischen Begleitplan oder in Fachgutachten vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Lage, Umfang, Entwicklungsziel, Pflege- und Unterhaltungsanforderungen sowie zeitlicher Umsetzung. Dabei werden standörtliche Gegebenheiten, naturschutzfachliche Zielsetzungen und rechtliche Vorgaben berücksichtigt.

Die Ausarbeitung erfolgt in direkter Abstimmung mit dem Vorhabenträger und den zuständigen Behörden und ist Grundlage für eine fachgerechte und nachvollziehbare Umsetzung der festgelegten Maßnahmen.

Umweltbericht

Im Rahmen der Bauleitplanung erstellen wir Umweltberichte gemäß § 2 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB) als Bestandteil der Begründung von Bauleitplänen.

Ziel des Umweltberichts ist es, die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen der Planung frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dabei werden die Schutzgüter und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern betrachtet.

Grundlage bilden vorhandene Daten, Fachgutachten sowie die Ergebnisse ergänzender umweltfachlicher Untersuchungen. Darüber hinaus werden planungsrelevante Alternativen geprüft und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen entwickelt. Sofern erforderliche naturschutzfachliche Erhebungen noch nicht vorliegen, stellen wir den Kontakt zu qualifiziertem Fachpersonal aus unserem Netzwerk her.

Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und in den Abwägungsprozess eingestellt. Der Umweltbericht bildet so eine zentrale fachliche Grundlage für eine umweltgerechte und rechtssichere Bauleitplanung.

Unterlagen zur UVP-Vorprüfung

Liegt ein Vorhaben im Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), kann eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich werden.

Die EE-Plan GmbH erstellt hierfür die fachlichen Unterlagen, auf deren Grundlage die zuständige Behörde prüft, ob durch das geplante Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.

Im Rahmen der Bearbeitung werden die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter auf Grundlage der standörtlichen Gegebenheiten und vorliegenden Gutachten ermittelt und bewertet. Dabei werden sowohl projektbedingte Wirkfaktoren als auch Standortmerkmale, Vorbelastungen und mögliche Kumulationswirkungen berücksichtigt.
Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und dienen der Genehmigungsbehörde als Entscheidungsgrundlage für die Feststellung der UVP-Pflicht.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Sofern für ein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich ist, begleiten wir das Verfahren fachlich und erstellen die notwendigen Unterlagen, insbesondere den UVP-Bericht.
Im Rahmen der UVP werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern systematisch beschrieben und bewertet. Dabei werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren berücksichtigt.

Die EE-Plan GmbH koordiniert dabei die erforderlichen Fachbeiträge, führt die umweltrelevanten Informationen zusammen und erstellt den UVP-Bericht in strukturierter und nachvollziehbarer Form und gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

FFH-Vorprüfung / FFH-Verträglichkeitsprüfung

Für Vorhaben mit möglicher Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten erstellen wir die Unterlagen für FFH-Vorprüfungen (Screenings) sowie FFH-Verträglichkeitsprüfungen gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Im Rahmen der Prüfung steht die Frage, ob ein Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele eines FFH- oder EU-Vogelschutzgebiets führen kann, im Vordergrund. Hierzu werden die maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten sowie die projektbedingten Wirkfaktoren analysiert und bewertet.

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Erhaltungsziele, vorhandener Daten sowie einschlägiger Fachgutachten. Sofern zusätzliche naturschutzfachliche Erhebungen erforderlich sind, stellen wir bei Bedarf den Kontakt zu qualifiziertem Fachpersonal aus unserem Netzwerk her.